Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat die Europäische Union (EU) mit Datum vom 12. Oktober 2015 die EU-Verordnung 2015/2402 beschlossen. Die delegierte Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2016, ist in allen Teilen verbindlich und in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar gültig und hat Auswirkungen auf die Berechnung der Hocheffizienznachweise.
In welchen Fällen Hocheffizienznachweise benötigt werden, welche konkreten Veränderungen vorgenommen wurden und welche Auswirkungen dies hat – darüber informiert der ausführliche Bericht „Neue Wirkungsgrad-Referenzwerte beim Hocheffizienzkriterium“ im News-Bereich des BHKW-Infozentrums (https://www.bhkw-infozentrum.de/...).
Die delegierte Verordnung steht auf dem BHKW-Infozentrum zum Download bereit.