Außerdem scheint auch die Stromsteuer-Befreiung gemäß §9 Abs. 1 Nr.3 StromStG noch nicht kommissionsbeihilferechtlich abgeklärt zu sein. Gemäß dem neuen Formular 1135 droht weiterhin Betreibern von BHKW-Anlagen, die zwischen dem 1.4.2012 und dem 31.12.2017 eine Investitionsbeihilfe erhielten, eine Anrechnung der vollständigen Energiesteuerbefreiung gemäß § 53a Abs. 8 EnergieStG.
Im Rahmen des BHKW-Jahreskongresses am 10./11. April 2018 in Dresden (http://www.bhkw2018.de) werden die Themenfelder EEG-Umlage auf Eigenversorgung sowie Energie- und Stromsteuergesetz von mehreren Referenten behandelt. In zwei Vorträgen sowie einer Podiumsdiskussion wird außerdem die Bedeutung hocheffizienter Blockheizkraftwerke im Rahmen der zukünftigen Energiewende erläutert.
Weitere Themenfelder sind die neuen Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes und des Mieterstromgesetzes. Außerdem werden Kombinationen aus KWK- und solarthermischer Anlagen, die zum BHKW des Jahres gekürte KWKK-Anlage in einer Großmetzgerei, die Möglichkeit einer direkten KWK mittels Druckluft-Heizkraftwerke sowie die Einsatzmöglichkeiten von Flüssiggas in BHKW-Anlagen vorgestellt.
Die Bundesnetzagentur wird in Dresden die neuen Ausschreibungsrichtlinien u. a. für die innovative KWK-Ausschreibung erläutern, die Clearingstelle EEG/KWKG die neuen Konfliktlösungs-Möglichkeiten für BHKW-Betreiber darstellen und das BAFA auf wichtige Aspekte bei der Administration des KWK-Gesetzes eingehen.
Der Anmeldeflyer zum 16. Jahreskongress „BHKW 2018 – Innovative Technologien und aktuelle Rahmenbedingungen“ am 10./11. April 2018 in Dresden kann unter https://www.bhkw-konferenz.de/... heruntergeladen werden.