Vor wenigen Wochen erst trat das KWK-Gesetz 2016 (http://www.kwkg2016.de) in Kraft. Derzeit können aber die Zulassungsanträge neuer KWK-Anlagen noch nicht beschieden werden, da noch keine beihilferechtliche Genehmigung seitens der EU-Kommission vorliegt.
Für die nächsten Wochen wurden zahlreiche neue Gesetze angekündigt.
Hierzu zählt u. a. das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2016), dessen Entwurf von den Interessenverbänden bereits als Bremsklotz der erneuerbaren Energien betitelt wurde.
Ebenfalls soll die Stromsteuer-Durchführungsverordnung in der Art geändert werden, dass der Begriff des räumlichen Zusammenhang bei der Stromsteuer-Befreiung massiv eingeschränkt wird. Dies würde die wirtschaftliche Situation dezentraler Stromerzeuger, die den Strom verbrauchernah und effizient ohne die üblichen Verteilverluste bereitstellen, erheblich verschlechtern.
Gemäß dem Referentenentwurf des Strommarktgesetzes sollen außerdem die Entgelte für die dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzentgelte) ab 2021 abgeschafft werden.
Wendet sich die Neukonzeption der Energiewende gegen dezentrale Strukturen? Wie konnte dies passieren, da doch gerade dezentrale Technologien im Bereich erneuerbarer Energien und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung die Energiewende in den Anfangsjahren vorangebracht und zu einer Demokratisierung der Energiewirtschaft geführt hatte.
Im Rahmen der Jahreskonferenz am 19./20. April 2016 im Dresdner Kongresszentrum (http://www.bhkw2016.de) wird Prof. Dr. Martin Maslaton in seinem Vortrag über die Direktvermarktung und Ausschreibung im (neuen) EEG sowie dem KWK-Gesetz 2016 berichten und sich mit den absehbaren Entwicklungen auseinandersetzen.
Dabei wird auch die Frage nach dem politischen Wille zum KWK-Ausbau und dem Ausbau erneuerbarer Energien aufgeworfen.