Professor Papier beleuchtete den Zielkonflikt der Bundesregierung, einerseits energiepolitische Rechtsrahmen zu setzen und andererseits den Vertrauensschutz zu garantieren. Auch wenn nach Meinung von Prof. Dr. Papier niemand auf die Dauerhaftigkeit der stattlichen Förderung vertrauen könne, so erscheine ihm die schonungslos abrupte Radikalität der jetzt geplanten Änderung verfassungsrechtlich nicht in jeder Hinsicht unproblematisch. Wörtlich sagte der Referent: „Tätigt ein Unternehmer etwa auf Grundlage einer behördlichen Förderbewilligung oder als Reaktion auf einen vom Gesetzgeber geschaffenen ökomischen Anreiz Investitionen, so muss er sich grundsätzlich darauf verlassen können, dass die betreffenden Entscheidungen nicht ohne weiteres wieder geändert oder gar revidiert und die getätigten Investitionen letztlich entwertet werden. Andernfalls wäre ihm ein vernünftiges Handeln und Wirtschaften überhaupt nicht möglich.“
In der schriftlichen Ausarbeitung des Vortrages vom 01. März 2012, die dem BHKW-Infozentrum vorliegt, schließt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes die Schlussbemerkungen mit dem Satz „Auf einen hastig und unstetig hin- und herwandelnden staatlichen Gesetzgeber lässt sich ein `ehrbarer Kaufmann` irgendwann eben nicht mehr ein“.
Im Rahmen der Diskussion im Anschluss an den Vortrag wurde ein konkreter Fall eines Solarparks mit 50 Hektar geschildert, bei dem ein Investor vor 15 Monaten mit dem Projekt begann, im Januar den Liefervertrag für die Solarmodule unterschrieben hat und seit Mitte Februar die Solaranlage aufbaut. Die Inbetriebnahme der ersten Felder war für April 2012 vorgesehen und die Fertigstellung bis Juni 2012. Aufgrund der neuen Regelung würde dieser Solarpark nach Angaben des Betreibers 30 Millionen Euro weniger erwirtschaften.
Dem BHKW-Infozentrum (www.bhkw-infozentrum.de) liegen auch Fälle von Kommunen vor, die kleine und mittelgroße Fotovoltaikanlagen nach Ratsbeschluss und gemäß Haushaltsplan bis Juni 2012 errichten wollten und nun haushaltstechnische Probleme haben, da die Einnahmenseite um bis zu 30% gekürzt werden muss. Auch geplante Bürgersolarparks, die auf Basis von Renditeprognosen, welche die Gesetzeslage vom 01.01.2012 wiedergaben, vertrieben wurden, stehen nun auf der Kippe.
Daher muss nach Meinung des BHKW-Infozentrums eine Übergangslösung geschaffen werden, die auch diese kleineren Fotovoltaik-Anlagen berücksichtigt. Ideal wäre die Einbeziehung aller Fotovoltaik-Anlagen, die bis zum Stichtag 08. März 2012 bestellt wurden oder deren Baugenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt vorlag.