Die Regelungen zum Einspeisemanagement von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) werden zum 1.10.2021 aufgehoben und ein einheitliches Redispatch-Regime 2.0 eingeführt. Konkret bedeutet dies, dass zukünftig auch EE-Anlagen und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie Anlagen, die jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind, in den Redispatch einbezogen werden. Zum 1.1.2021 wurde diese Leistungsgrenze im EEG 2021 noch einmal abgesenkt. Gelten für diese Stromerzeugungsanlagen dann auch die Vorgaben des Redispatch 2.0?
Zum Redispatch 2.0 hat die Bundesnetzagentur Ende November 2020 die Mindestfaktoren festgelegt. Die Mindestfaktoren stellen sicher, dass der Einspeisevorrang von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung praxistauglich umgesetzt werden kann. Die Bundesnetzagentur liefert mit der Festlegung einen weiteren Baustein für einen erfolgreichen Start des neuen Redispatch-Systems 2.0 im Herbst 2021.
Kostenloses Online-Seminar am 09.02.2021
Im Rahmen der kostenlosen Online-Seminar-Vorträge des BHKW-Infozentrums wird am Dienstag, 09. Februar 2021, ein Vortrag über die Regelungen des Redispatch 2.0 angeboten.
Zwei Referenten der VK Energie GmbH aus München werden sich thematisch mit den „Anforderungen und Chancen des Redispatch 2.0 für KWK-Anlagen“ befassen.
Das kostenlose Online-Seminar findet am 09. Februar 2021 von 10:30 Uhr bis 11:45 Uhr statt. Referenten sind Herr Phillip Schaltenberg und Herr Ulrich Gerigk.
Die Termine aller kostenlosen Online-Vorträge können Interessierte ab Ende dieser Woche auf der Informationsseite über die kostenlosen Webinaren einsehen.