Am 03. Juli wurde das KWK-Gesetz (KWKG 2020) im Deutschen Bundestag und dem Deutschen Bundesrat verabschiedet. Am 14. August 20020 trat das KWKG 2020 in Kraft. Teilweise treten die Veränderungen des KWKG 2020 rückwirkend zum 01. Januar 2020.
Das neue Intensivseminar über das KWK-Gesetz wird zwar die Regelungen des KWKG 2020 in den Fokus stellen, aber auch ausführlich über die relevanten anderen Veränderungen wie das Energie- und Stromsteuergesetz, die Urteile zur Kundenanlage, das Brennstoffemissionshandelsgesetz sowie Fördermöglichkeiten informieren.
Praxisnah berichten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Sozietät Becker-Büttner-Held in Berlin sowie Markus Gailfuß von BHKW-Consult über die aktuellen gesetzlichen Regelungen und stellen die Veränderungen heraus. Dabei werden die Auswirkungen der neuen Regelungen erläutert und die Hintergründe offengelegt.
Herausragende Bewertungen
Die neue Intensivseminarreihe „KWKG 2020“ baut auf den Erfahrungen der erfolgreichen Seminarreihe „KWKG 2016/2017“ auf. An insgesamt siebzehn Terminen wurden diese Seminare von November 2015 bis September 2018 angeboten. Mehr als 500 Personen nahmen an diesen Intensivseminaren teil, die von den Teilnehmenden durchschnittlich mit 9,1 von 10 Punkten bewertet wurden. Im Frühjahr 2020 nutzten mehr als 50 Personen die zwei angebotenen Intensivseminare zum KWKG 2020 und bewerteten diese mit 9,3 von 10 Punkten.
Ein Intensivseminar zum Thema „KWK-Gesetz 2020 – Neue Regelungen für KWK-Anlagenbetreiber und Auswirkungen auf die KWK-Planung“ findet am 15. September 2020 in Koblenz statt.
Weitere Informationen und Termine erhalten Interessierte auf der Informationsseite zum KWKG.