Annähernd 7% fiel der Baseload-Strompreis gegenüber dem vorletzten Quartal (Januar bis März).
Das BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) weist darauf hin, dass dies auch Auswirkungen auf den sogenannten "üblichen Preis" hat, der gemäß KWK-Gesetz (KWKG) die Höhe der Einspeisevergütung für KWK-Anlagen bis 2 MW bestimmt. Dieser auch als KWK-Index bezeichnete Wert berechnet sich aus den Durchschnittswerten für Grundlaststrom (Baseload) des jeweils letzten Quartals.
Zunehmend problematisch wird der Strompreisverfall für all jene BHKW-Betreiber, die viel Überschussstrom ins Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen.
Tiefe Strompreise an der Strombörse führen außerdem dazu, dass der Erlös des EEG-Stromkontos niedrig und die EEG-Umlage tendenziell höher ausfällt.
Weitere Informationen zum Verlauf des "üblichen Preises" bzw. des "KWK-Index" erhalten Interessierte auf den Seiten des BHKW-Infozentrums (http://www.bhkw-infozentrum.de/...).