Daher ist eine ausreichende Kenntnis des Energie- und Stromsteuerrechts, der jeweiligen Durchführungsverordnungen sowie der Verwaltungspraxis sowohl für Planer als auch Betreiber zwingend erforderlich. Dies gilt umso mehr, da nach den bereits erfolgten Veränderungen für das Steuerjahr 2024 im Jahre 2025 noch einmal erhebliche Veränderungen anstehen.
Seit Mitte Oktober 2024 liegt der final im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages verhandelte Text des neuen Energie- und Stromsteuergesetzes vor. Eigentlich hätte das „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“ am 18.10.2024 im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen werden sollen. Da die meisten Abgeordnete sich bereits ins Wochenende verabschiedet hatten, war der Bundestag aber nicht mehr beschlussfähig. Daher war der finale Beschluss für die Bundestagssitzung am 07.11.2024 vorgesehen – jedoch war da die Koalition aufgrund der Entlassung des Finanzministers (06.11.) nicht mehr beschlussfähig. Das Gesetz ist zu Ende verhandelt und könnte demnach in den zwei Sitzungswochen im Dezember den Deutschen Bundestag in der vorliegenden Form passieren, was besonders wichtig für die sonst ggf. entfallenden Entlastungen der Industrie wäre.
Das Online-Seminar beschäftigt sich einen Tag lang intensiv und praxisnah mit den aktuellen (2024) und neuen (2025) Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes.
Das nächste Online-Seminar „Energie- und Stromsteuergesetz 2025 - INTENSIV“ findet am 12. Dezember 2024 statt.
Zusätzlich wird ein weiterer Termin am 28. Januar 2025 angeboten.