Daher bietet BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum ab November 2015 erstmals ein Intensivseminar zu allen steuerlich relevanten Themen eines BHKW-Betriebs (http://www.bhkw-konferenz.de/...).
Am Vormittag des Intensivseminars stehen die Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes im Fokus. Auf Basis der Gesetze, der aktuellen Durchführungsverordnungen, der Verwaltungspraxis sowie der gerichtlichen Entscheidungen werden die praxisrelevanten Bestimmungen für BHKW-Anlagenbetreiber erläutert. Klar strukturiert erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Einführung in die Grundlagen und Verfahren des Energie- und Stromsteuergesetzes. Ein besonderer Fokus wird auf die Vorschriften und die administrative Vorgehensweise der Steuerentlastungen gelegt. Wichtige Wechselwirkungen des Steuerrechts zum EEG und KWKG werden aufgezeigt.
Am Nachmittag werden die Regelungen der Umsatzsteuer sowie der Ertragssteuern (Gewerbe- und Einkommenssteuer) erläutert. Dabei wird jeweils auch herausgearbeitet, welche Schwellenwerte existieren und wann sich ggf. eine vereinfachte Abwicklung wie die Kleinunternehmerregelung lohnen. Spezielle Themen wie die "gewerbliche Infizierung" sowie aktuelle Entscheidungen wie die verwaltungsrechtliche Änderung der Abschreibungszeit für KWK-Anlagen werden im Rahmen der beiden Vorträge behandelt.
Die Teilnehmeranzahl bei Intensivseminaren ist auf 20-25 Personen begrenzt, um ein intensives Arbeiten gewährleisten zu können. Es wurde ausreichend Zeit eingeplant, um auf die Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausführliche eingehen zu können.
Jeweils am Tag vor dem Steuerseminar findet ein Intensivseminar zum neuen KWK-Gesetz 2016 (http://www.kwkg2016.de) statt.