Auch die Anzahl der negativen Stundenkontrakte hat sich im ersten Halbjahr 2021 gegenüber den vorangegangen Jahre deutlich reduziert. Wurden im ersten Halbjahr 2019 noch 141 und im Jahre 2020 sogar 212 negative Strompreise erfasst, waren es in den ersten sechs Monaten des Jahres 2021 lediglich 105 negative Stundenkontrakte.
Bedeutung des durchschnittlichen Quartalspreises für KWK-Anlagen
Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als „üblicher Preis“ oder „KWK-Index“ bezeichnet wird, bestimmt nach dem KWK-Gesetz (KWKG) den Wert des KWK-Stroms, der im darauffolgenden Quartal in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Demnach gilt der aktuelle übliche Preis in Höhe von 6,027 Cent/kWh für die Abrechnung des Überschussstroms in den Monaten Juli bis September 2021.
Gemäß KWK-Gesetz 2012 gilt dieser Marktpreis für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Das KWK-Gesetz 2016/2017 beschränkt den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslaufen der Förderung an dem üblichen Preis (KWK-Index).