Auswirkungen hat dies auch auf den sogenannten "üblichen Preis", der gemäß KWK-Gesetz (KWKG) die Höhe der Einspeisevergütung für KWK-Anlagen bis 2 MW bestimmt. Dieser auch als KWK-Index bezeichnete Wert berechnet sich aus den Durchschnittswerten für Grundlaststrom (Baseload) des jeweils letzten Quartals.
Im zu Ende gegangenen zweiten Quartal (April - Juni) war der Grundlaststrom durchschnittlich noch 3,26 Cent je Kilowattstunde wert. Dies bedeutet gegenüber dem ersten Quartalswert (4,227 Cent/kWh) einen Strompreisverfall um 23%.
Bereits vor einer Woche hatte das BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) aufgrund des sich abzeichnenden Strompreisverfalls auf die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen in einer Veröffentlichung hingewiesen.