Dies hat nach Angaben des BHKW-Infozentrums Rastatt (http://www.bhkw-infozentrum.de) erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige Höhe der EEG-Umlage. Die EEG-Umlage resultiert größtenteils aus der Differenz zwischen ausbezahlter EEG-Vergütung für regenerativen Strom und den an der Strombörse erzielten Stromerlösen. Sinken die Einnahmen aus dem Stromverkauf an der Strombörse, steigt die EEG-Umlage an.
Außerdem hat der erneute Strompreisverfall negative Effekte auf die Wirtschaftlichkeit klimaschonender Gaskraftwerke und hocheffizienter Heizkraftwerke, die nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) betrieben werden. Die Strompreisvergütung dezentraler KWK-Anlagen, die im Gegensatz zu großen Kraftwerken die Wärme vor Ort nutzen statt diese über Kühltürme ungenutzt an die Umgebung abzugeben, orientiert sich am durchschnittlichen Quartalspreis für Grundlaststrom an der Strombörse. Sinkt dieser Quartalspreis erhalten KWK-Anlagen für den eingespeisten Strom eine geringere Strompreisvergütung.
„Wir befinden uns derzeit in der absurden Situation, in welcher klimaschädliche und unflexible Großkraftwerke auf Kohlebasis weiterbetrieben und klimaschonende Erdgas-Kraftwerke und hocheffiziente Heizkraftwerke abgeschaltet werden“, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum. Eigentlich wollte das Bundeswirtschaftsministerium diese Situation durch Einführung einer Kohle-Abgabe entgegenwirken. Derzeit scheint diese Lösung aber vom Tisch zu sein, obwohl die Bundeskanzlerin noch im Rahmen des G7-Treffens eine Abkehr von der Nutzung fossiler Brennstoffe verkündet hatte.
Statt einer kostenoptimierten Strategie bestehend aus Abschaltung alter Kohlekraftwerke und Ausbau moderner KWK-Anlagen könnte nun eine Übernahme der alten Kohle-Kraftwerke in einen Kapazitätsmarkt, dessen Einführung bisher vom Bundeswirtschaftsminister abgelehnt wurde, drohen. Die Kosten hierfür müssten wahrscheinlich größtenteils von den privaten Stromverbrauchern und der mittelständischen Industrie getragen werden.