Seit 2016 bieten BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum ein ganztägiges Intensivseminar an, in dem alle relevanten Regelungen der Umsatz- und Ertragssteuern (Gewerbe- und Einkommenssteuer) für Betreiber von BHKW- sowie PV-Anlagen von zwei Steuerexperten anwendungsorientiert erläutert werden.
Dabei wird jeweils auch herausgearbeitet, welche Schwellenwerte existieren und wann sich ggf. eine vereinfachte Abwicklung wie die Kleinunternehmerregelung lohnen.
Spezielle Themen wie die „gewerbliche Infizierung“ sowie aktuelle Entscheidungen z. B. die verwaltungsrechtliche Änderung der Abschreibungszeit für KWK-Anlagen werden im Rahmen der Vorträge behandelt.
Lernziele des Intensivseminars sind u. a.:
Umsatzsteuer
- Unternehmereigenschaft
- Kleinunternehmerregelung
- Steuerpflichtige Leistungen
- Umfang Vorsteuerabzug
- Besonderheiten in einzelnen Branchen
- Spezialfälle
- Einordnung der Einkunftsarten
- Wahl der Gesellschaftsform
- Einkünfte Erzielungsabsicht versus „Liebhaberei“
- Bilanzsteuerliche Einordnung von BHKW und PV-Anlagen (Betriebsvorrichtung oder Gebäudebestandteil)
- Geltendmachung von Investitionsabzugsbeträgen §7g EStG
- Contracting Modelle
- Gewerbliche Infizierung und „Abfärbetheorie“
- Gewerbesteuerliche Zerlegung für Standortgemeinden von PV-Anlagen
- Spezialfälle
- Wirtschaftlichkeit eines BHKW-Betriebs
Das nächste Intensivseminar „Umsatz- und Ertragssteuern für PV- und BHKW-Anlagenbetreiber“ wird am 23. Oktober 2019 in Weimar angeboten.