Die Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität und die anschließende Einspeisung von Biomethan (Bioerdgas) in das Erdgasnetz stellt einen zentralen Punkt der verstärkten Biomasse-Nutzung im Rahmen der Energiewende dar. Nach Meinung des Fachverbandes Biogas steht das KWK-Gesetz in einem Verdrängungswettbewerb mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der Verein befürchtet durch eine Anhebung der KWK-Zuschläge ein zusätzliches Markthemmnis für die Nutzung von Biomethan in BHKW-Anlagen.
Das BHKW-Infozentrum ist der Frage nachgegangen, wie signifikant eine Erhöhung des KWK-Zuschlages wäre. Eine Erhöhung des KWK-Zuschlags um 0,3 Cent/kWh würde in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung einen ähnlichen Stellenwert aufweisen wie eine Biomethanpreis-Reduzierung um 0,08 Cent/kWh bis 0,13 Cent/kWh. Dies entspricht ungefähr 1% bis 2% des derzeitigen Biomethanpreises. Daher hält es das BHKW-Infozentrum in keinster Weise gerechtfertigt, von einer „Untergrabung des EEG durch das KWK-Gesetz“ zu sprechen.
Auch der Biogasrat sieht im Biomethan das „Rückgrat der Energiewende“. Die Markthemmnisse für die Biomethanverstromung liegen aber nach Auffassung des Biogasrates ausschließlich im regulatorischen Bereich.
Vergessen wird nach Meinung des BHKW-Infozentrums die Tatsache, dass in dem bereits bestehenden und in noch viel größerem Umfang in dem novellierten KWK-Gesetz 2012 Fördermaßnahmen für Biomethan-BHKW vorgesehen sind. So erhalten Investoren für KWK-Fernwärmeleitungen einen Investitionszuschuss, der mit dem neuen KWK-Gesetz insbesondere für kleinere Fernwärmenetze bis zu einem Durchmesser von DN 100 sehr attraktiv sein wird. Außerdem wird nach dem neuen KWK-Gesetz auch für Biogas- und Biomethananlagen der Einsatz von Wärme- und Kältespeichern gefördert.
Ein ausführlicher Bericht zum Thema „Verhindert das KWK-Gesetz den Biomethan-Ausbau?“ wurde auf den Seiten des BHKW-Infozentrums (http://www.bhkw-infozentrum.de/...) veröffentlicht. Dieser Bericht enthält auch weiterführende Links zu den Stellungnahmen der Verbände.