Das neue Intensivseminar über das KWK-Gesetz wird zwar die Regelungen des aktuellen KWKG und des KWKG 2020 in den Fokus stellen, aber auch ausführlich über die relevanten anderen Veränderungen wie das Energie- und Stromsteuergesetz, die Urteile zur Kundenanlage, das Brennstoffemissionshandelsgesetz sowie Fördermöglichkeiten informieren.
Praxisnah berichten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Sozietät Becker-Büttner-Held in Berlin sowie Markus Gailfuß von BHKW-Consult über die aktuellen gesetzlichen Regelungen und stellen die Veränderungen heraus. Dabei werden die Auswirkungen der neuen Regelungen erläutert und die Hintergründe offengelegt. Zu den weiteren KWK-relevanten Fragestellungen gehörten insbesondere die EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung, die Direktvermarktung von KWK-Strom, Kundenanlage sowie die neuen Bestimmungen des Energie- und Stromsteuergesetzes.
Hinsichtlich des neuen KWK-Gesetzes (KWKG 2020) dokumentieren beispielhafte Berechnungen der KWK-Förderung die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit. Die Administration des KWK-Gesetzes (Anmeldung, Zertifizierung, Meldepflichten) sowie des Energie- und Stromsteuergesetzes werden in weiteren Referaten behandelt.
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 20 Personen begrenzt, um ein intensives Arbeiten gewährleisten zu können. Ausreichende Diskussionszeiten wurden bei der Konzeption der Veranstaltung berücksichtigt. Aufgrund des großen Interesses ist eine möglichst frühzeitige Buchung ratsam.
Erfolgreiche Seminarreihe
Die Seminarreihe zum KWKG 2020 baut auf der erfolgreichen Seminarreihe zum KWKG 2017 auf. Dieses wurde von mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht. Die ersten drei Intensivseminare zum KWKG 2020, die im Januar bis März 2020 stattfanden, wurden von den mehr als 70 Teilnehmenden mit 9,3 von 10 Punkten bewertet.