Am 03. Juli wurde das KWK-Gesetz (KWKG 2020) im Deutschen Bundestag und dem Deutschen Bundesrat verabschiedet. Voraussichtlich noch im Juli 2020 wird das KWKG 2020 in Kraft treten, Teilweise treten die Veränderungen des KWKG 2020 rückwirkend zum 1.1.2020.
Das neue Intensivseminar über das KWK-Gesetz wird zwar die Regelungen des aktuellen KWKG und des KWKG 2020 in den Fokus stellen, aber auch ausführlich über die relevanten anderen Veränderungen wie das Energie- und Stromsteuergesetz, die Urteile zur Kundenanlage, das Brennstoffemissionshandelsgesetz sowie Fördermöglichkeiten informieren.
Praxisnah berichten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Sozietät Becker-Büttner-Held in Berlin sowie Markus Gailfuß von BHKW-Consult über die aktuellen gesetzlichen Regelungen und stellen die Veränderungen heraus. Dabei werden die Auswirkungen der neuen Regelungen erläutert und die Hintergründe offengelegt. Zu den weiteren KWK-relevanten Fragestellungen gehörten insbesondere die EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung, die Direktvermarktung von KWK-Strom, Kundenanlage sowie die neuen Bestimmungen des Energie- und Stromsteuergesetzes.
Hinsichtlich des neuen KWK-Gesetzes (KWKG 2020) dokumentieren beispielhafte Berechnungen der KWK-Förderung die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit. Die Administration des KWK-Gesetzes (Anmeldung, Zertifizierung, Meldepflichten) sowie des Energie- und Stromsteuergesetzes werden in weiteren Referaten behandelt.
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 20 Personen begrenzt, um ein intensives Arbeiten gewährleisten zu können. Ausreichende Diskussionszeiten wurden bei der Konzeption der Veranstaltung berücksichtigt. Aufgrund des großen Interesses ist eine möglichst frühzeitige Buchung ratsam.
Interaktive Karte aller KWKG-Veranstaltungen
Eine interaktive Karte mit allen Veranstaltungsorten und Terminen der KWKG-Seminare sowie Konferenzen mit KWKG-Bezug wurde auf der Informationsseite des BHKW-Infozentrums zum neuen KWK-Gesetz veröffentlicht.
Ausreichend Abstand und eigene Tische
Das Hygienekonzept führt zu einigen Veränderungen in der Organisation. Es gibt keine Registrierung mehr. Die Sitzplätze werden zugeordnet und die Namensschilder und Seminarunterlagen vorab auf den Tischen verteilt. Jeder Teilnehmende erhält seinen eigenen Tisch, der in der Mittagspause desinfiziert wird.
Desinfiziert wird auch alles, was ausgegeben wird. Außerdem stehen überall Desinfektions-Stationen bereit. Sobald man sich im Gebäude bewegt, besteht Maskenpflicht. Am Platz selbst durften die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aber die Maske aufgrund des großen Abstands von mehr als 1,5 Metern abnehmen.
Die Abstandsregelungen in Corona-Zeiten führen dazu, dass nur noch 30-40% der üblichen Teilnehmeranzahl einen Raum nutzen können. Für die Veranstaltungen ab Herbst wurden daher bei den Hotels größere Seminarräume geordert.