Aus diesem Grund bieten BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum ein neu konzipiertes Intensivseminar „EEG-Umlage und Einspeisemanagement“ an.
In diesem werden die aktuellen Vorgaben der EEG-Umlage und des Einspeisemanagements für Betreiber von KWK- und EE-Anlagen praxisnah erklärt. Das Intensivseminar beginnt mit den rechtlichen Grundlagen der EEG-Umlage und verdeutlicht die Strukturen und Begrifflichkeiten, die in den Gesetzen und Verordnungen vorgegeben wurden.
Formale Regelungen, Fragen zu Mess- und Schätz-Konzepten sowie die Administration der EEG-Umlage werden ebenfalls thematisiert.
Im Detail widmen sich die beiden Referenten Dr. Manuela Herms und Dr. Christoph Richter (Prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) anschließend den Regelungen und erläutern anhand von Praxisbeispielen die Handhabung der EEG-Umlage-Berechnung. Dabei wird auch auf den Leitfaden der Bundesnetzagentur eingegangen.
Fragestellungen, die im Seminar behandelt werden
- Welche EEG-Umlage muss für welche Strommenge entrichtet werden?
- Was ist eine Eigenstromversorgung und in welchen Fällen liegt eine Versorgung Dritter vor?
- Wie müssen die Strommengen messtechnisch nachgewiesen werden?
- Was muss ich bei der EEG-Umlage wann an wen melden?
- Was passiert, wenn falsch gemeldet wurde?
- Wie muss man bei Nachforderungen der EEG-Umlage reagieren?
- Welche Regelungen existieren beim Einspeisemanagement?
- Was darf der Netzbetreiber beim Einspeisemanagement verlangen?
Für das nächste Intensivseminar „EEG-Umlage und Einspeisemanagement“, das am 20. März 2019 in Mainz stattfindet, stehen ebenfalls nur noch wenige Restplätze zur Verfügung.
Weitere EEG-Umlage-Seminare werden am 28. März 2019 in Magdeburg und am 22. Mai 2019 in Hamburg angeboten.