Am 1. Januar 2016 trat das „Gesetz zur Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ vorbehaltlich einiger beihilferechtlicher Genehmigungen der Europäischen Union in Kraft. Bei dem neuen KWK-Gesetz handelt es sich um ein neues KWK-Gesetz, das auf 35 Paragraphen viele Neuerungen gegenüber dem bis zum 31.12.2015 geltenden KWK-Gesetz 2012 (20 Paragraphen) aufweist.
Aufgrund der immer noch ausstehenden beihilferechtlichen Genehmigung werden derzeit seitens der Zulassungsbehörde (BAFA) keine Förderbescheide ausgestellt. Außerdem gibt es noch einige Unklarheiten hinsichtlich der zukünftigen Administration des neuen KWK-Gesetzes.
Intensivseminare zum KWK-Gesetz 2016
An acht Terminen im November, Dezember und Januar boten BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum Intensivseminare zum neuen KWK-Gesetz (http://www.kwkg2016.de/...) an.
Die Seminare wurden von den mehr als 320 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit 9,2 von 10 Punkten bewertet. Die Aktualität der Vorträge wurde mit 10 von 10 Punkten bewertet – die Praxisnähe mit 9,8 von 10 Punkten.
Aufgrund des weiterhin großen Interesses wird am 12. Mai 2016 in Berlin noch einmal ein letztes KWKG-Intensivseminar stattfinden. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 40 Personen begrenzt, um ein intensives Arbeiten gewährleisten zu können. Ausreichende Diskussionszeiten wurden bei der Konzeption der Veranstaltung berücksichtigt.
Praxisnah werden die Rechtsanwälte Ulf Jacobshagen bzw. Dr. Markus Kachel von der Sozietät Becker-Büttner-Held in Berlin sowie Markus Gailfuß von BHKW-Consult ausführlich über die neuen gesetzlichen Regelungen des KWK-Gesetzes sowie weitere KWK-relevante Fragestellungen berichten. Dabei werden praxisnah die Auswirkungen der neuen Regelungen erläutert und die Hintergründe offen gelegt.
Zu den weiteren KWK-relevanten Fragestellungen gehören u. a. die EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung, die Direktvermarktung von KWK-Strom und Mieterstromkonzepte. Hinsichtlich des neuen KWK-Gesetzes (KWKG 2016) werden beispielhafte Berechnungen der zukünftigen KWK-Förderung die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit dokumentieren. Die Administration des KWK-Gesetzes (Anmeldung, Zertifizierung, Meldepflichten) sowie weitere Fördermöglichkeiten wie das Mini-KWK-Impulsprogramm werden in einem weiteren Referentenbeitrag erläutert.
KWKG 2016 als Thema auf dem Jahreskongress
Auch im Rahmen des KWK-Jahreskongresses am 19./20. April 2016 im Dresdner Kongresszentrum wird das neue KWK-Gesetz ein zentrales Thema darstellen (http://www.bhkw2016.de),
U. a. wird die beim BAFA zuständige Referatsleiterin Frau Christiane Fuckerer über neue Entwicklungen bei der beihilferechtlichen Genehmigung sowie die zukünftige Administration des neuen KWK-Gesetzes informieren.
Informationsseite zum KWK-Gesetz
Die vom BHKW-Infozentrum realisierte kostenlose Informationsplattform zum neuen KWK-Gesetz auf der Seite www.kwkg2016.de wird derzeit wöchentlich um rund zehn Inhaltsseiten erweitert.