Viel Fragestellungen rund um die konkrete Administration, die Abgrenzung zum Treibhausemissionshandelsgesetz sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Weitergabe der CO2-Bepreisung auf die Endkunden scheinen ungeklärt.
In dem ca. dreistündigen Online-Seminar zum neuen Brennstoffemissionshandelsgesetz wird die Fachanwältin Juliane Kaspers von der Sozietät Becker Büttner Held ausführlich auf die Neuerungen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), den daraus resultierenden administrativen Vorgaben sowie den Auswirkungen für Wärmelieferanten und KWK-Anlagenbetreiber eingehen.
Die Lernziele des Online-Seminars sind u. a.:
- Wen betreffen die neuen Regelungen?
- Wie unterscheiden sich EU-Emissionshandelssystem (Treibhausemissionshandelsgesetz) und das neue nationale Emissionshandelssystem nach Brennstoffemissionshandelsgesetz?
- Welche Brennstoffe werden vom Brennstoffemissionshandelsgesetz erfasst?
- Wie verhält es sich mit Bio-Methan, Pflanzenöl, Biogas, Klärgas, Deponiegas und Holzgas?
- Wen verpflichtet das BEHG?
- Welche Kosten fallen in den nächsten Jahren an?
- Welche Auswirkungen haben die Regelungen des BEHG?
- Wie können die Kosten aus der CO2-Bepreisung auf die Wärmelieferung umgelegt werden?
- Was für Probleme bei der Kostenumwälzung bestehen für BHKW-Anlagenbetreiber und Betreiber von Heizkesselanlagen?
- Was ist bei der Kostenumlage auf Mieter besonders zu beachten?
- Wie müssen Wärmelieferungsverträge zukünftig gestaltet werden?
- Welche Auswirkungen finanzieller Art werden die Regelungen des Brennstoffemissionshandelsgesetz für KWK-Anlagenbetreiber mit sich bringen?
- Wie erfolgt die Abgrenzung zwischen TEHG und BEHG?
Die nächste BEHG-Online-Veranstaltung findet am 16. Juni 2021 statt. Beginn der Veranstaltung ist um 09:00 Uhr und das Ende der Veranstaltung ist gegen 13:00 vorgesehen.