Das BHKW-Infozentrum Rastatt (http://www.bhkw-infozentrum.de) weist in einem Beitrag auf seinen Internetseiten darauf hin, dass BHKW-Betreiber u. a. bis zum 31.12.2013 die Anträge für die Energiesteuer-Rückerstattung für das Jahr 2012 stellen müssen. Ansonsten verfällt der Anspruch für das Jahr 2012.
Dabei sind angesichts der neuen gesetzlichen Vorgaben einige wichtige Aspekte zu beachten. Auch für KWK-Anlagen, die bereits mehrere Jahre in Betrieb sind, müssen aufgrund der Veränderungen beim Energiesteuerrecht unter Umständen deutlich aufwändigere Erstanträge gestellt werden, um eine vollständige Rückerstattung erhalten zu können.
Außerdem sollten BHKW-Betreiber, die ihre BHKW-Anlage im Jahre 2013 erstmalig in Betrieb genommen haben und KWK-Zuschlagszahlungen nach dem KWK-Gesetz erhalten wollen, noch in diesem Jahr den Zulassungsantrag beim BAFA stellen.