Denn in diesen wenigen Zeilen teilt das Bundesministerium der Finanzen mit, dass zum 31.12.2023 die Freistellungsanzeige für die vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ausgelaufen ist.
Zum 01.01.2024 traten erhebliche Anpassungen bei der Energiesteuer in Kraft. Eine vollständige Steuerentlastung gemäß § 53a Abs. 6 EnergieStG für den in KWK-Anlagen eingesetzten Brenn- bzw. Kraftstoff ist zum 31.12.2023 ausgelaufen und kann demnach seit dem 01.01.2024 nicht mehr gewährt werden.
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Diese finden am 25.03.2024 (Energiesteuer) sowie am 26.03.2024 (Stromsteuer) statt.
Hinweisen wollen wir außerdem auf die Veranstaltungsreihe zum neuen Gebäudeenergiegesetz. Das ganztägige Online-Seminar „Gebäudeenergiegesetz heute und morgen“ findet am 12. März 2024 statt.