Das Gebäudeenergiegesetz beeinflusst aufgrund seiner ordnungsrechtlichen Vorgaben maßgeblich die Ausstattung zukünftiger Heizzentralen. Schon häufiger konnte man in der Praxis erleben, dass Planungen der Heizzentrale aufgrund der Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes verändert werden mussten. Dabei bietet der Einsatz von BHKW-Anlagen eine große Chance, die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes wirtschaftlich zu erfüllen. Zukünftig werden die Verwendung fossiler Brennstoffe durch das Gebäudeenergiegesetz 2.0 aber stärker eingeschränkt und der Fokus wird sich deutlich in Richtung Solaranlagen, Wärmepumpen und Biomasse-Anlagen verschieben.
Wie ist mit diesen Regelungen und Vorgaben umzugehen und worauf müssen Sie besonders achten? Welche Neuregelungen sind kurzfristig vorgesehen? Was ist ab 2024/2025 zu erwarten?
In einem Kurzseminar wird Herr Michael Brieden-Segler von der e&u energiebüro GmbH über bestehende und neue Regelungen referieren.
Im Rahmen der Veranstaltung werden u. a. folgenden Aspekte thematisiert:
- Aktuelle Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes bei Wohngebäuden
- Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes 2023/2024
- Mögliche Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes ab 2025
Das nächste Online-Kurzseminar findet am 09. September 2022 statt. Außerdem wird ein weiterer Termin am 14. Oktober 2022 angeboten.
Für die Veranstaltung sind die Teilnehmerzahlen begrenzt. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!