Beihilferechtliche Genehmigung der EU fehlt noch
Die Überprüfung des neuen KWK-Gesetzes durch die EU-Kommission könnte aber noch einige Monate in Anspruch nehmen. Daher stehen viele Regelungen des neuen KWK-Gesetzes unter dem Vorbehalt einer Zustimmung der EU-Kommission.
Administration im Frühjahr 2016
Die Zulassungs-Anträge der im Jahre 2016 errichteten KWK-Anlagen werden gemäß den Bestimmungen des neuen KWK-Gesetzes ganz normal bearbeitet. Es werden seitens BAFA Eingangsbestätigungen inkl. Verweis auf das Durchführungsverbot bis zur Kommissionsentscheidung versandt. Sofern notwendig werden Sachverhaltsaufklärungen gemacht, bis die Vorgänge entscheidungsreif sind. Die endgültigen Zulassungen werden voraussichtlich erst nach der Genehmigung durch EU-Kommission erteilt.
Informationsseite zum neuen KWK-Gesetz
Das BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) hat bereits vor mehreren Monaten eine Informationsseite zum neuen KWK-Gesetz konzipiert. Diese Seiten werden ab Ende Dezember sukzessive mit Inhalten gefüllt (http://www.kwkg2016.de).