Basis für diese Mini-KWK-Förderung sind die “Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW” vom 17. Januar 2012. Ausführende Behörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die förderfähigen Mini-KWK-Anlagen werden in einer "Liste der förderfähigen KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kWel" aufgeführt.
Derzeit (Stand: 06.09.2013) befinden sich 65 förderfähige Mini-KWK-Module auf dieser BAFA-Liste. Der Frage, welche Bedingungen seitens eines KWK-Vertriebs oder KWK-Herstellers erfüllt und welche Vorleistungen erbracht werden müssen, um auf dieser Förderliste aufgeführt zu werden, ging das BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) nach.
Der Bericht "Wie kommt ein Mini-BHKW auf die BAFA-Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen?" kann auf der neuen Informationsplattform zum Mini-KWK-Impulsprogramm (http://www.mini-kwk-impulsprogramm.de) eingesehen werden. Die Informationsseiten zum Investitions-Förderprogramm für Mini-KWK befinden sich derzeit noch im Aufbau und sollen bis Mitte November vollständig erstellt worden sein.