Unter den neuen nationalen Zertifikatehandel fallen Emissionen fossiler Brennstoffe, die nicht über den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst sind. Dies sind in erster Linie solche in den Bereichen Mobilität und Wärme, gleichermaßen bei Unternehmen und Haushalten.
Dies wird erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit fossil betriebener Heizkessel und KWK-Anlagen haben. Die neue CO2-Bepreisung wirft aber auch sehr viele Fragestellungen rund um die konkrete Administration, die Abgrenzung zum Treibhausemissionshandelsgesetz sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Weitergabe der CO2-Bepreisung auf die Endkunden auf. Dies betrifft bei Wärmelieferverträgen und im Contracting-Bereich auch die notwendigen Veränderungen in den Preisgleitklauseln.
Die Fachanwältin Juliane Kaspers von der Sozietät Becker Büttner Held wird in dem fast vierstündigen Online-Seminar „BEHG 2021“ ausführlich auf die Neuerungen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), den daraus resultierenden administrativen Vorgaben sowie den Auswirkungen für Wärmelieferanten und KWK-Anlagenbetreiber eingehen.
Der nächste Termin für die Online-Veranstaltung ist am 29. September 2021 geplant.
Weitere Informationen sowie den Anmeldeflyer erhalten Interessierte auf der Informationsseite zum Veranstaltungstermin.