Die Neuerungen gegenüber dem KWKG-Entwurf der Bundesregierung finden sich auf den Seiten 143-165 sowie den Seiten 204-207 der Beschlussempfehlung.
Sollten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sowie der Bundesrat der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses folgen, kommen einige Veränderungen auf die KWK-Branche zu.
Die markantesten Veränderungen gegenüber dem KWKG-Entwurf der Bundesregierung sind
- Verdopplung des KWK-Zuschlagshöhe für neue KWK-Anlagen bis 50 kW bei Halbierung des Förderzeitraums (siehe Bericht „Geplante Änderungen des KWK-Gesetzes für Betreiber von Mini-BHKW“)
- Beschränkung der maximalen jährlichen Förderdauer (siehe Bericht „Begrenzung der jährlichen Förderstunden im KWK-Gesetz soll rückwirkend in Kraft treten“)
- teilweise umfangreiche Detailänderungen bei den Boni
- Veränderungen bei den Fördersätzen für den Ausbau von Wärme- und Kältenetzen
Das BHKW-Infozentrum wird ab Ende Juli auch auf der Informationsseite zum KWKG 2020 über das KWKG informieren. Auf dem neuen KWK-Diskussionsforum können Interessierte Fragen zum neuen KWK-Gesetz stellen, an Umfragen teilnehmen und mitdiskutieren.
Intensivseminare und Fachkonferenzen
Ab September 2020 finden wieder KWKG-Intensivseminare als Präsenzveranstaltungen statt.
Am 07./08. Juli in Dresden (noch 2 freie Plätze) sowie am 08./09. September in Magdeburg findet die zweitägige Fachkonferenz „Corona-Spezial – Rechtliche Rahmenbedingungen im Umbruch“ statt.