- das Mieterstromgesetz,
- die neu geplante Heizkostenverordnung,
- das novellierte KWK-Gesetz,
- das Energie- und Stromsteuergesetz
- das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz sowie
- die aktuellen Vorgaben zur EEG-Umlage
Diese wurden nun in einer einmaligen Veranstaltung zusammengestellt, welche als kleine Fachkonferenz in einem großen Konferenzraum angeboten wird – ähnlich den erfolgreichen „Corona-Spezial“-Veranstaltungen im Sommer 2020.
Der Fokus dieser außergewöhnlichen Veranstaltung liegt in einer Leistungsgröße für BHKW-Anlagen bis 250 kW und PV-Anlagen bis maximal 100 kW elektrischer Leistung. Dies ermöglicht es den Referentinnen und Referenten, sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zu konzentrieren, die für einen BHKW- und PV-Einsatz in der Wohnungswirtschaft relevant sind.
Praxisnah berichten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Sozietät Becker-Büttner-Held sowie Markus Gailfuß von BHKW-Consult über die aktuellen gesetzlichen Auflagen und fokussieren sich dabei auf jene, die für die Wohnungswirtschaft besonders relevant sind.
Der erste Konferenztag befasst sich mit den Regelungen des Mieterstromgesetzes, der neu geplanten Heizkostenverordnung sowie dem KWK-Gesetz. Außerdem wird kurz auf die Bestimmungen der EEG-Umlage eingegangen. Am zweiten Tag stehen die Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes sowie des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) im Fokus. Abschließend werden die administrativen Vorgaben sowie einige Beispiele aufgezeigt.
Die Spezial-Veranstaltung „Rechtliche Rahmenbedingungen in der Wohnungswirtschaft“ findet am 30. November/01. Dezember 2021 in Magdeburg statt. Am Abend des ersten Tages lädt BHKW-Consult zu einem kleinen Abendimbiss und Erfahrungsaustausch ein. Eine Ausstellung ergänzt die kleine Fachkonferenz.
Am 02. Dezember 2021 wird im gleichen Hotel ein ganztägiges Seminar zur EEG-Umlage angeboten. Dieses kann zu einem Sonderpreis besucht werden.