Als Planer sowie Betreiber von BHKW-Anlagen hat man neben dem Bau- und Genehmigungsrecht meist die finanziell wichtigen Gesetze wie EEG, KWK-Gesetz und Energie-/Stromsteuer im Fokus. Überrascht werden viele BHKW-Planer in der alltäglichen Praxis durch Anfragen von Bauträgern und ordnungsrechtlichen Bestimmungen, die aus dem Themenbereich des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) sowie der Energieeinsparverordnung (EnEV) stammen.
Diese Gesetze beeinflussen aufgrund Ihrer ordnungsrechtlichen Vorgaben maßgeblich die Auslegungsgröße einer BHKW-Anlage. Schon häufiger konnte man in der Praxis erleben, dass BHKW-Planungen aufgrund der Bestimmungen des EEWärmeG und der EnEV verändert werden mussten. Dabei bietet der Einsatz von BHKW-Anlagen eine große Chance, die Vorgaben der EnEV und des EEWärmeG – bzw. ab jetzt des GEG – wirtschaftlich zu erfüllen.
Im Rahmen des Seminars „Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Chancen und Möglichkeiten des neuen GEG für KWK-Anlagen“ werden die Struktur und die Methodik des GEG bei Errichtung, Modernisierung und Betrieb sowie die Verknüpfungen zum EEWärmeG vermittelt. Die einzelnen Regelungen sowie die Rechenverfahren werden anhand praktischer Beispiele erläutert. Zudem werden explizit die Auswirkungen des GEG auf die Realisierung von Blockheizkraftwerken dargestellt. Dabei werden die Veränderungen zur bisherigen EnEV bzw. dem EEWärmeG dargestellt.
Das erste GEG-Seminar findet am 24. September 2020 in Potsdam statt. Bereits nach kurzer Zeit war dieser Termin ausgebucht. Durch eine Vergrößerung des Veranstaltungsraumes ist es nun möglich, zusätzliche Teilnehmer-Plätze anzubieten.