Mit Datum vom 19. August 2015 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nun einen zweiten "Referentenentwurf für ein Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG 2016)" verfasst, der aber noch nicht offiziell veröffentlicht wurde. Mit einer offiziellen Veröffentlichung des zweiten KWKG-Referentenentwurfs wird zeitnah gerechnet.
In fünf markanten Punkten hat sich der 62 Seiten umfassende Referentenentwurf des BMWi vom 19.08.2015 gegenüber dem Referentenentwurf zum KWK-Gesetz vom Juli 2015 verändert. Das BHKW-Infozentrum hat diese Veränderungen in dem Bericht "BMWi veröffentlicht Referentenentwurf zum KWK-Gesetz" ausführlich dargelegt.
Die maßgeblichen Veränderungen betreffen u. a. das Ausbauziel der Kraft-Wärme-Kopplung und die neu gefasste Definition eines KWK-Anlagenbetreibers.
Bestandsanlagen können unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Auslaufen der bisherigen Förderung durch das KWK-Gesetz finanziell unterstützt werden. Im ersten Referentenentwurf galt dies für KWK-Anlagen mit mehr als 10 MW elektrischer Leistung - nun könnte diese Grenze auf 2 MW abgesenkt werden.
Außerdem ist im Referentenentwurf vom 19. August 2015 eine komplex anmutende erweiterte Fördermöglichkeit für Industrie-KWK vorgesehen.
Die Bestimmungen der Umlage-Zahlungen wurden im neuen KWKG-Referentenentwurf angepasst.
Informationen
BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum haben sich aufgrund des Zeitplans zum KWK-Gesetz 2016 entschlossen, im November und Dezember Intensivseminare zum neuen KWK-Gesetz anzubieten.
Ab Ende September 2015 wird auf der Informationsseite KWKG2016 über das neue KWK-Gesetz und seine Auswirkungen informiert.
Das neue KWK-Gesetz wird ausführlich im Rahmen des KWK-Kongresses und des Branchentreffens am 6./7. Oktober 2015 in Fulda diskutiert. Für diesen Branchentreff der KWK-Szene werden rund 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet.