Das Klimakabinett führt stattdessen ein Emissionshandelssystem für fossile Brennstoffe ein. „Leider ist es ein nationales System, welches den Wirtschafts- und Logistikstandort Deutschland ebenfalls belasten wird“, so Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK. „Immerhin wird damit aber ein Instrument geschaffen, das zumindest grundsätzlich Anschlussfähigkeit zu einem späteren europäischen ETS herstellt.“ Es wird eine – wenn auch vage – Perspektive für ein europäisches ETS geöffnet.
Der Bundesregierung ist zudem zugutezuhalten, dass sie bei den beschlossenen Maßnahmen den gesamten Verkehrssektor, also neben dem Bereich des Güterverkehrs auch den Individualverkehr über eine CO2-orientierte Reform der Kfz-Steuer, adressiert. Sie bringt damit die Verantwortung aller Verkehrsteilnehmer für eine Reduzierung der Emissionen zum Ausdruck.
Der BIEK begrüßt auch die Konsens schaffende Entscheidung, alle zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzfördermaßnahmen zu investieren, wozu auch die Förderung von elektrischen Lkw und strombasierten Kraftstoffen gehört. „Allerdings sollte die Bundesregierung auch die erheblichen CO2-Einsparpotentiale durch die Förderung leichter Nutzfahrzeuge im Klimaschutzprogramm hervorheben“, gibt Marten Bosselmann zu bedenken. Derzeit werden im Klimaschutzprogramm lediglich schwere Lkw-Verkehre explizit genannt.