Mit der Initiative setzt sich der BIEK für die Ergänzung der Straßenverkehrsordnung um ein Verkehrszeichen „Ladezone“ ein. Es soll ein absolutes Haltverbot analog zum Taxistand enthalten. Ausnahmen sollen lediglich für berechtigte Nutzungen, d. h. gewerbliche Be- und Entladevorgänge, gelten. Aufgrund des eindeutigen Regelungsgehalts und der damit einhergehenden Sanktionsmöglichkeiten wird die Falschnutzung von Ladezonen rapide abnehmen. „So wie es klar ist, dass man keine Haltestellen und Taxistände zuparkt, so wenig blockiert man dann Ladezonen“, erwartet der BIEK-Vorsitzende Marten Bosselmann.
Unterstützung findet die Initiative bereits von den verkehrspolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Weiterhin erhält die BIEK-Initiative prominente Unterstützung von Logistik, Handel und kommunalen Spitzenverbänden, vertreten durch die Verbände Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV), Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), Handelsverband Deutschland (HDE), Deutscher Städtetag (DST) und Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB). Weitere Unterstützer folgen in Kürze.
Die Vorteile von klar geregelten und richtig genutzten Ladezonen liegen auf der Hand:
- Sie entlasten den fließenden Verkehr von „Zweite-Reihe-Parkern“.
- Sie sind gut für die Verkehrssicherheit.
- Sie reduzieren Schadstoffemissionen.
- Sie gehen sparsam mit öffentlichem Raum um.
- Sie reduzieren Stress.
- Lieferungen kommen schneller an.
Die Statements der verkehrspolitischen Sprecher zur Initiative, der eingängige Info-Clip sowie weitere Hintergrundinformationen finden sich auf der Aktionsseite des BIEK: https://www.biek.de/themen-und-positionen/initiative-ladezone.html