Begrüßenswert ist unter anderem, dass das BMWi eine dringend notwendig effektivere nachträgliche Kontrolle (ex post) der Paketentgelte der DP AG plant, die es ermöglicht, missbräuchlichen und diskriminierenden Entgeltgestaltungen wirksam zu begegnen. Eine modernes Postgesetz bedeutet eine Weiterentwicklung nicht nur der Maßstäbe der Entgeltgenehmigung, sondern auch der Kostenprüfungsmethoden, einer deutlichen Ausweitung der Informationspflichten der DP AG, der Überprüfungsbefugnisse der Bundesnetzagentur (BNetzA) und schließlich einer Stärkung der Verfahrensrechte Dritter im Rahmen von Überprüfungsverfahren – sie müssen die Möglichkeit haben, eine effektive Entgeltkontrolle von der BNetzA einzufordern.
Gleichzeitig muss die Vorab-Regulierung (ex ante) für Briefsendungen nach Wettbewerbsmaßstäben streng kostenorientiert und verursachungsgerecht ausgestaltet werden. Von den Briefporti gedeckt werden dürfen also nur solche Kosten der Briefprodukte, die ein effizient handelndes Unternehmen auch unter Wettbewerbsbedingungen mit seinen Entgelten decken könnte. Höhere Gewinne ermöglichten dem regulierten Unternehmen einen wettbewerbsverzerrende Quersubventionierung seiner Paketprodukte. Zudem setzt eine effektive Regulierung voraus, dass das regulierte Unternehmen seinen Produkten die entsprechenden Gestehungskosten verursachungsgerecht zuordnet. Voraussetzung ist hierfür eine getrennte Rechnungsführung, die eine klare Trennung zwischen dem Briefmarkt einerseits und dem Paketmarkt andererseits ermöglicht. Auf gar keinen Fall darf daher die ex-ante-Regulierung im Briefmarkt abgeschafft werden – gerade im Hinblick auf die jüngste ungerechtfertigte Anpassung der Briefporti.
Wir hoffen, dass Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier als überzeugter Europäer den Anspruch hat, ein Postgesetz zu entwickeln, das als Vorbild für die gesamte Europäische Union dient. Zum Wohle der Verbraucher und zum Wohle eines funktionierenden Wettbewerbs.“