Die Menschen verändern ihr Verhalten und ihre Erwartungen an die Städte. Sie kaufen z. B. immer mehr von zu Hause aus im Internet ein und lassen sich Waren schicken. Logistik findet daher längst nicht mehr nur in Häfen, Bahnhöfen, Gewerbegebieten und Einkaufsstraßen statt, sondern auch in Wohngebieten – also praktisch überall in der Stadt. Diese logistischen Nutzungsbedarfe berücksichtigt das Baugesetzbuch jedoch nicht. Es enthält keine Regelungen für die erforderlichen kleinteiligen, punktuellen und zeitlich begrenzten Bedarfe der Logistik, die flächendeckend in der Stadt auftreten. Die Folge ist, dass z. B. die Paketzustellung auf öffentlichen Flächen abgewickelt werden muss. Das führt zu problematischen Situationen, wie das Parken in zweiter Reihe oder lange Fußwege für Zustellerinnen und Zusteller.
Es ist also notwendig, die logistischen Bedarfe zukünftig besser planungsrechtlich mitzudenken. Hierfür könnten u. a. folgende Aspekte im Baugesetzbuch berücksichtigt werden: kleinflächige Nutzungen wie Haltemöglichkeiten für Liefer- und Zustellfahrzeuge sowie Standorte für Paketstationen oder Mikro-Depots im unmittelbaren Wohnumfeld. Zudem sollte die Ausstattung von Gebäuden angepasst werden. In Zukunft könnte in den Bauordnungen verpflichtend geregelt werden, dass alle neuen oder zu sanierenden Gebäude Paketkastenanlagen enthalten müssen, so wie sie derzeit mit Briefkastenanlagen ausgestattet sind.“