Folgende Aspekte erachten wir als besonders relevant:
- Es gibt klare Rahmenbedingungen für die Tätigkeit im Paketmarkt, die überprüft werden. Das stärkt die verantwortungsbewusst tätigen Unternehmen und erschwert den Markteintritt für schwarze Schafe. Hierbei wirken bereits seit Jahren die Auditierungsprogramme der Paketdienstleister sowie die von uns und unseren Mitgliedsunternehmen entwickelte Präqualifizierung „PQ KEP“. Diese bezeichnet auch das Bundesarbeitsministerium in seiner Evaluierung des Paketboten-Schutz-Gesetzes als besonders effizient.
- Die Marktaufsicht wird verbessert, da die Bundesnetzagentur und die Monopolkommission mit zusätzlichen Kontrollbefugnissen ausgestattet werden. Marktbeherrschende Unternehmen können dadurch zu mehr Transparenz verpflichtet werden. Wenn sich ein solches Unternehmen regelwidrig Vorteile verschafft, kann die Bundesnetzagentur diese Vorteile abschöpfen.
- Die Kennzeichnung schwerer Pakete ist sinnvoll. Diese sollte aber von den Versendern (z. B. den Online-Händlern) verlangt werden, da sie die Gewichte ihrer Waren im Gegensatz zu den Paketdiensten von Anfang an kennen. Die Möglichkeit, Pakete über 20 kg weiterhin allein zustellen zu können, wenn geeignete Hilfsmittel vorhanden sind, ist ebenfalls eine sinnvolle Regelung. Bei solchen Paketen handelt es sich nämlich um Ausnahmen im niedrigen einstelligen prozentualen Bereich, die ein Verbot nicht rechtfertigen würden.
- Der Gesetzgeber hat Vernunft walten lassen und nicht in die seit Jahrzehnten funktionierende und gelebte Vertragspartnerstruktur im Paketmarkt eingegriffen. Mehr als 4.000 kleine und mittelständische Unternehmen können weiterhin an einem wachsenden Markt teilhaben, ohne selbst bundesweite Infrastrukturen aufbauen zu müssen. Die Paketbranche kann so auch künftig ihre Systemrelevanz unter Beweis stellen und die millionenfache tägliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten, ohne tiefgreifende Einschnitte hinnehmen zu müssen.
- Die Wettbewerber im Paketmarkt unterliegen bedauerlicherweise weiterhin nicht den gleichen Bedingungen. Dies bestätigt auch die Monopolkommission. Die Politik stattet den sog. Universaldienstleister mit zahlreichen wettbewerbsverzerrenden Privilegien aus. Dies ist nicht notwendig, da in Deutschland keine Unterversorgung mit Paketdienstleistungen existiert, die einen verpflichteten Universaldienstleister erfordern würde.
- Es ist weiterhin unklar, ob die geldwerten Vorteile für die Universaldienstleistung im Briefbereich auch nur für den Briefbereich eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung der Paketprodukte ist weiterhin möglich. Hier wäre eine klare Verpflichtung zu mehr Transparenz erforderlich gewesen. Für die Schaffung eines fairen Wettbewerbs in der Paketbranche werden wir uns auch in den kommenden Jahren mit Nachdruck einsetzen.