Bedauernswert ist die pauschale mediale und politische Verurteilung der KEP-Branche, der sie seit den umfangreichen Zollkontrollen Anfang Februar dieses Jahres ausgesetzt ist. Vorschnell, wie die vom Handelsblatt zitierte aktuelle bundesweite Auswertung der Generalzolldirektion zeigt: Im Anschluss an die 12.860 Personenbefragungen ließen die Fahnder bislang 24 Strafverfahren einleiten, in denen es um die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen geht. Ein Verfahren leiteten sie wegen Leistungsmissbrauch ein, fünf Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Mindestlohnunterschreitung. „In aller Deutlichkeit: Jeder Verstoß ist einer zu viel – jedoch sollte bei einem Anteil von 0,2 Prozent der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden“, so Marten Bosselmann.
Faire Arbeitsbedingungen, die Sicherung hoher Sozialstandards und ein gutes Arbeitsumfeld sind zentrale Faktoren für die Mitgliedsunternehmen des BIEK. Sie halten sich selbstverständlich an bestehende gesetzliche Regelungen und erwarten dies auch von ihren Vertragspartnern. Hinweisen auf konkrete Missstände gehen die BIEK-Mitgliedsunternehmen nach, Verstöße werden nicht toleriert.
„Beim aktuellen Diskurs der Großkoalitionäre zum Thema Nachunternehmerhaftung erwarte ich, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Unternehmen können die wichtige Rolle der Aufsichtsbehörden nicht ersetzen“, betont der BIEK-Vorsitzende. Die Durchsetzung und Kontrolle geltender Regeln erfordert hoheitliches Handeln, in diesem Fall der Zollbehörden. „Wir plädieren für ein System effektiver Kontrollen, das mögliche Missstände aufdeckt. Nur ein solches System ist geeignet, wirksame Anreize zur Einhaltung der Regeln zu setzen und transparente Marktgegebenheiten in einer Branche nachhaltig zu gewährleisten. Die Zollkontrollen werden von unseren Mitgliedsunternehmen selbstverständlich vollumfänglich unterstützt.“