Die Luftreinhaltung in Städten ist für die BIEK-Mitgliedsunternehmen ein wichtiges Anliegen. Mit Lösungen in den Bereichen alternative Antriebstechnologien und innovative Zustellkonzepte – darunter die Zustellung mit Elektro- und Erdgasfahrzeugen sowie E-Lastenfahrrädern – fördern sie kontinuierlich eine nachhaltige Stadtlogistik. Jetzt geht es darum, die Förderbedarfe gemeinsam zu konkretisieren und Fördermaßnahmen effektiv auszugestalten. Gleichzeitig ist aber auch zu bedenken, dass die Umrüstung der Fahrzeugflotten nicht von heute auf morgen funktioniert und angemessene Übergangsfristen unabdingbar sind – nicht zuletzt, weil das verfügbare Angebot an KEP-relevanten Fahrzeugen mit alternativen Antrieben noch unzureichend ist.
Begrüßenswert ist zudem die Feststellung im Koalitionsvertrag, dass sich die Post- und Paketmärkte im Zuge der Digitalisierung stark verändert haben und daher bestehende Regulierungen überprüft und an die aktuellen Marktentwicklungen angepasst werden müssen. Die KEP-Branche boomt dank E-Commerce und fortschreitender Globalisierung – längst besteht keine Notwendigkeit mehr, auch Paketdienstleistungen einer Universaldienstverpflichtung zu unterwerfen, denn diese stehen Endkunden von verschiedenen Anbietern flächendeckend und zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung. Zielführend ist es vielmehr, den Wettbewerb auf den Paketmärkten zu stärken, insbesondere durch die Beendigung der ungerechtfertigten Privilegierung der Deutschen Post AG.
Eine weitere Grundvoraussetzung für funktionierenden Wettbewerb: Der Bund muss seine Anteile an der Deutschen Post AG (20,9 Prozent) veräußern! Sich selbst tragender Wettbewerb lässt sich auf den Brief- und KEP-Märkten nur dann erreichen, wenn der Staat den Regulierungsrahmen ohne einen Interessenkonflikt gestaltet, der durch seine Anteilseignerschaft bedingt ist. Der Verkaufserlös kann für den effektiven und dringend benötigten Ausbau des Breitbandnetzes genutzt werden – ebenfalls ein bedeutendes Thema im Koalitionsvertrag.