Insbesondere die kleinen Geschäfte und Gewerbetreibenden sind auf die Belieferung durch KEP-Dienste angewiesen, aber auch der Endverbraucher. Fahrverbote stellen somit keine Lösung dar, um die Anforderungen an die Luftqualität im innerstädtischen Raum und die wirtschaftlichen Anforderungen für lebendige und wettbewerbsfähige Innenstädte nachhaltig zu gestalten. Des Weiteren sind Ausweichverkehre, die letztendlich nur zu Verlagerungen und im schlechtesten Fall zu mehr Verkehr führen, unvermeidbar.
Die Luftreinhaltung in Städten ist für die KEP-Dienstleister ein wichtiges Anliegen. Mit Lösungen in den Bereichen alternative Antriebstechnologien und innovative Zustellkonzepte – darunter die Zustellung mit Elektro- und Erdgasfahrzeugen sowie E-Lastenfahrrädern – fördern sie kontinuierlich eine nachhaltige Stadtlogistik.
Die Umrüstung der Fahrzeugflotten funktioniert aber nicht von heute auf morgen. Für Elektrofahrzeuge im städtischen Verkehr ist die KEP-Branche zwar beispielsweise ein prädestiniertes Einsatzfeld. Die KEP-Dienste leisten seit Jahren einen hervorgehobenen Beitrag zur öffentlichen Wahrnehmung der Elektromobilität. Die Wirtschaftlichkeit ist bei Elektrofahrzeugen infolge der noch hohen Anschaffungskosten jedoch nur sehr bedingt gegeben und das derzeit am Markt verfügbare Angebot an KEP-relevanten Fahrzeugen ist noch unzureichend. Ohne angemessene Übergangsfristen bewirken Fahrverbote daher gewiss keine Fortschritte in diesem Bereich.
„Stattdessen muss die Politik nun die Weichen stellen, um eine sinnvolle Verkehrswende einzuleiten“, so Florian Gerster. Die gezielte Förderung gewerblicher Fahrzeugflotten mit alternativen Antrieben und der dafür benötigten Infrastrukturen sowie die Förderung innovativer Zustellkonzepte würden dabei einen wertvollen Beitrag zur Schadstoffreduktion leisten. In vielen Fällen können zudem Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses viel dazu beitragen, den Schadstoffausstoß von Fahrzeugen in der Stadt zu reduzieren.