Der BIEK setzt sich für die Ergänzung der StVO um ein Verkehrszeichen „Ladezone“ ein. Es soll ein absolutes Haltverbot analog zum Taxistand enthalten. Ausnahmen sollen lediglich für berechtigte Nutzungen, d. h. gewerbliche Be- und Entladevorgänge, gelten. Nur Ladezonen ermöglichen es bei großer Verkehrsdichte, dass gewerbliche Be- und Entladevorgänge außerhalb des fließenden Verkehrs stattfinden und damit die Sicherheit von Radfahrenden wirklich verbessern. „Kein Zusteller oder Lieferant will in zweiter Reihe stehen. Jedoch bleibt ihnen oft nichts anderes übrig, wenn sie die Verbraucherwünsche bedienen wollen, aber keine Haltemöglichkeiten am Straßenrand haben“, sagt Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK. Die Radverkehrssicherheit zu erhöhen sei ein gutes Ziel, das aber auch umfassend angegangen werden müsse. „Die Sicherheit steigt dann spürbar, wenn die Verkehrsteilnehmer nicht nur Verboten unterliegen, sondern auch die Möglichkeit haben, diese einzuhalten. Darum benötigen wir mehr und gesondert gekennzeichnete Ladezonen“, betont Bosselmann.
Die Initiative für ein Verkehrszeichen „Ladezone“ findet bereits die Unterstützung von vielen Verkehrspolitikern und Verbänden der Verkehrssicherheit und des Verkehrs. Nun ist es Zeit, die anstehende StVO-Novelle zu nutzen, um das Konfliktpotenzial des gewerblichen Haltens in der zweiten Reihe mit einer klaren Regelung zur Ladezone dauerhaft zu beseitigen.
Weitere Hintergrundinformationen finden sich auf der Aktionsseite des BIEK: https://www.biek.de/themen-und-positionen/initiative-ladezone.html