„Angemessene Bußgelder und Kontrollen von Halt- und Parkverboten sind sinnvoll. Die Ankündigung von höheren Bußgeldern bei Verstößen gegen Halt- und Parkverbote ist jedoch so lange nur als Symbolpolitik zu bezeichnen, bis mehr sichere Haltemöglichkeiten für den Lieferverkehr geschaffen werden. In den meisten Städten gibt es nämlich nicht genügend ordnungsgemäße Haltemöglichkeiten. Der Lieferverkehr findet nicht als grundloser Selbstzweck statt, sondern bedient eine starke Nachfrage. Paketdienstleistungen sind für Wirtschaft und private Empfänger unerlässlich. Daher ist die Lösung für den Lieferverkehr nicht die bloße Erhöhung der Bußgelder, sondern die von uns geforderte Einrichtung gewerblicher Ladezonen.
Der Lieferverkehr benötigt Stellplätze und die Beschäftigten sichere Arbeitsräume. Die bestehenden Ladezonen sind derzeit unklar geregelt und werden deshalb oft fehlgenutzt. Zudem sind schlicht zu wenige Ladezonen vorhanden. Gewidmete Stellplätze z. B. für das Taxigewerbe sind hingegen straßenverkehrsrechtlich geregelt und bewährt. Zur Kennzeichnung exklusiver gewerblicher Ladebereiche sollte daher ein neues Verkehrszeichen ‚Ladezone‘ in die Straßenverkehrsordnung eingeführt werden. Eine klare Markierung und die Möglichkeit konsequenter Ahndung von Fehlverhalten werden der Problematik des Parkens in zweiter Reihe stark entgegenwirken. Eine reine Anpassung des Bußgeldkatalogs ist hingegen wenig erfolgversprechend. In der Übergangsphase bis zur Einführung des neuen Verkehrszeichens können Lieferparkausweise – analog zu den bereits vorhandenen Handwerkerparkausweisen – Abhilfe schaffen und zur Sicherung der schnellen und zuverlässigen Belieferung der Menschen in den Städten beitragen.“