Die Entscheidung, die Hardware-Nachrüstung von KEP-Fahrzeugen mit bis zu 80 Prozent Förderung zu unterstützen, wird der Bedeutung der KEP-Branche für die Versorgung von Handel und Bürgern gerecht. „Wir freuen uns, dass die Bundesregierung die wirtschaftliche Situation der KEP-Dienste berücksichtigt. Damit wird den Unternehmen die Sicherheit gegeben, dass sie ihre Dienstleistungen auch weiterhin in gewohnt hoher Qualität flächendeckend erbringen können“, kommentiert der Geschäftsführer des BIEK, Marten Bosselmann, den Kompromiss der Bundesregierung zur Hardware-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen.
Ergänzend zur Förderung der Hardware-Nachrüstung können mehr und bessere Ladezonen den Verkehrsfluss in den Städten maßgeblich verbessern. Diese Maßnahme kann sofort umgesetzt werden und würde das sogenannte „Zweite-Reihe-Parken“ wirksam verhindern. Staus sowie Stop-and-Go-Verkehre, die einen hohen Schadstoffausstoß verursachen, könnten reduziert werden. „Voraussetzung ist, dass die Städte bestehende Ladezonen konsequent von Fehlnutzung freihalten“, fordert Marten Bosselmann die Städte auf, sich mit den Unternehmen zusammen für bessere Luft in den Kommunen zu engagieren. Auch der Bund kann in diesem Kontext unterstützend und ohne zusätzliche Kosten die Rahmenbedingungen für geringe Emissionen verbessern, indem er ein Verkehrszeichen „Ladezone“ analog zum Verkehrszeichen „Taxistand“ einführt. Dieses würde die Nutzung von Ladezonen eindeutig regeln und wurde bereits 2007 in einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen empfohlen.