˗ Die zunehmende Zustellung von Briefen und Paketen im Verbund ermöglicht es der Deutschen Post, die Kosten der Sendungszustellung zu senken und dadurch Wettbewerbsvorteile sowohl auf dem Brief- als auch dem Paketmarkt zu generieren, die von ihren Wettbewerbern nicht nachgebildet werden können.
˗ Die Verbundzustellung eröffnet der Deutschen Post Möglichkeiten zur Quersubventionierung. Die wettbewerbswidrige Quersubventionierung des Paketmarktes kann über Paket-Dumpingpreise jedoch nicht nur den Wettbewerb schädigen. Sie verhindert auch, dass Wettbewerber der Deutschen Post adäquate Erlöse und Gewinne realisieren, die sie in die Lage versetzen,
- Investitionen in die Erhöhung ihrer Produktivität vorzunehmen, die es ihnen ermöglichen, ihre Marktanteile auf dem Paketmarkt auszubauen.
- ihren Angestellten wettbewerbsfähige Löhne zu zahlen oder ein breites Spektrum von Leistungen anzubieten, das deutlich über die gesetzlichen Vorschriften hinausgeht, um ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen.
- verstärkt in die Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz zu investieren, um wichtige Nachhaltigkeitsziele im Postsektor zu erreichen.
Wo besteht also Handlungsbedarf?
„Vor diesem Hintergrund ist es zwingend erforderlich, die Quersubventionierungsmöglichkeiten der Deutschen Post so schnell wie möglich zu beseitigen“, so der Wettbewerbsökonom und frühere Vorsitzende der Monopolkommission Justus Haucap. Dabei sieht er die Abkehr vom Tragfähigkeitsprinzip von zentraler Bedeutung. (Das Tragfähigkeitsprinzip ist eines der möglichen Grundsätze zur Kostenverteilung. Es verteilt die Gemeinkosten – die Kosten, die sich nicht direkt zuordnen lassen – danach, wie die Produkte die Kosten „verkraften“ können.) Die Kostenzuordnung bei der Deutschen Post sollte stattdessen ausschließlich dem Verursachungsprinzip folgen. (Das Verursachungsprinzip ist das beste der möglichen Grundsätze zur Kostenverteilung. Danach werden nur Kosten, die ein Kostenträger bzw. Produkt verursacht hat, auf diesen Kostenträger verrechnet.)
Darüber hinaus sollte die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihre Befugnisse voll ausschöpfen, d. h. der Deutschen Post Gestaltungsvorgaben für die interne Rechnungslegung unterbreiten und diese durchsetzen. Nur so lässt sich die Kostentransparenz erhöhen. Um die Regulierung der Deutschen Post weiterentwickeln zu können, ist es erforderlich, die Transparenzdefizite wegen fehlender bzw. unvollständiger Informationskommunikation durch die BNetzA zu beseitigen und so die Informationsbasis für Marktteilnehmer und Wissenschaftler zu verbessern.
Ferner sollten die Befugnisse der BNetzA erweitert werden, sodass diese in die Lage versetzt wird, anlasslose Quersubventionierungstests in kurzen Intervallen durchzuführen. Auf diese Weise kann sie Quersubventionierung schnell aufdecken und die Schäden begrenzen.
„Bei der Umsetzung der Maßnahmen ist Eile geboten, da die geplante Ausweitung der Verbundzustellung mit wachsender Verzahnung von Brief- und Paketbereich eingehergeht, wodurch das Quersubventionierungspotenzial der Deutschen Post zunehmen wird“, betont Haucap.
„Der BIEK und seine Mitglieder, die auf dem Paketmarkt im Wettbewerb zur Deutschen Post stehen, halten eine umfassende Novellierung des Postgesetzes für unabdingbar, um die anstehenden Herausforderungen erfolgreich meistern zu können“, erklärt der BIEK-Vorsitzende Marten Bosselmann. „Unsere Mitgliedsunternehmen treten für eine sozial und ökologisch nachhaltige Zustelllogistik ein. In eine solche innovative Logistik investieren sie massiv. Damit sich diese Investitionen rechnen, müssen die Wettbewerbsbedingungen auf dem Paketmarkt verbessert werden. Das vorliegende Gutachten bestätigt, das hierfür noch einiges getan werden muss und spricht sinnvolle Handlungsempfehlungen für die Novellierung des Postgesetzes aus.“
Das Gutachten zum Download finden Sie hier.