In der Sache hat die Bundesnetzagentur nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bei der Genehmigung der Entgelte gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen. Mit dem Urteil wurde zum ersten Mal der Klage eines Kunden der Deutschen Post - des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik - gegen überhöhte Entgelte stattgegeben.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte zunächst fest, dass der Bundesverband Paket und Expresslogistik in seiner Eigenschaft als Kunde klagebeugt ist. Bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Genehmigung anhand der Kriterien der Postentgeltregulierungsverordnung wurde festgestellt, dass sich die Bundesnetzagentur nicht an die dort vorgegebenen Maßstäbe gehalten hatte, sondern sachfremde Gesichtspunkte in die Entgeltgenehmigung einfließen ließ. Hierzu zählte insbesondere die Erwägung der Bundesnetzagentur, das Entgelt müsse hoch gehalten werden, um anderen Wettbewerbern im Briefmarkt den Zugang zu ermöglichen. Darüber hinaus hatte der Bundesverband Paket und Expresslogistik vorgetragen, dass auch die Subventionierung des Frachtgeschäfts der Post bei der Entgeltentscheidung eine Rolle spielte. Insgesamt führten die sachfremden Erwägungen der Bundesnetzagentur daher zu einem überhöhten Entgelt.
Der Vorsitzende des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik Florian Gerster: "Aufgrund des Urteils unterliegt die Bundesnetzagentur nun einer effektiven Kontrolle durch Kunden der Post einschließlich der Wettbewerber. Dies wird sich unmittelbar auf das laufende Entgeltgenehmigungsverfahren auswirken, das aufgrund der geänderten Postentgeltregulierungsverordnung zurzeit stattfindet." Seine Bedenken hinsichtlich einer Quersubventionierung des Pakets durch überhöhte Entgelte im Briefmarkt machte der Bundesverband Paket und Expresslogistik bereits im Anhörungsverfahren geltend - siehe dazu die angehängte Pressemitteilung des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik vom 29. April 2015.