Wir werden uns nun einer intensiven Prüfung des Referentenentwurfs widmen. Nach einer ersten Sichtung können aber schon jetzt einige Aspekte festgehalten werden:
- Es ist erfreulich, dass der Gesetzgeber die Diskussion um die arbeitsteilige Wirtschaft beendet hat und die elementare Bedeutung von Vertragspartnern in der Paketbranche anerkennt. Der Referentenentwurf nimmt für die Sicherstellung von guten Arbeitsbedingungen das von uns etablierte, von akkreditierter Stelle vergebene Prüfsiegel PQ KEP auf.
- Die zusätzlichen Befugnisse, die der Bundesnetzagentur und der Monopolkommission erteilt werden, begrüßen wir ausdrücklich. Dies sorgt für mehr Transparenz und bessere Wettbewerbsbedingungen im Paketmarkt.
- Die positive Hervorhebung von anbieteroffenen Paketstationen können wir nur unterstützen – wir plädieren seit Langem für die Bevorzugung von anbieteroffenen gegenüber proprietären Systemen.
- Die gelockerten Laufzeitvorgaben für Universaldienstleistungen müssen sich auf die Gestaltung der Briefporti auswirken, da nun beim Brieftransport deutlich weniger Kosten entstehen werden.
- Die Paketbranche treibt kontinuierlich Maßnahmen zur effizienten und nachhaltigen Paketlogistik voran. Die im Referentenentwurf erwähnten einheitlichen, europäischen Umweltstandards werden die emissionssenkenden Aktivitäten der Unternehmen noch sichtbarer machen.
- Regelmäßige Evaluierungen des Universaldienstes können sinnvoll sein. Bei der nächsten Evaluierung sollte die Bundesnetzagentur prüfen, ob es im Paketmarkt überhaupt notwendig ist, ein Unternehmen zu verpflichten. Aktuell besteht keine Unterversorgung mit Paketdienstleistungen, die einen Universaldienst erfordern würde. Im Paketmarkt versorgen allein schon die Wettbewerber der Deutschen Post die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland flächendeckend.
- Besser für den Wettbewerb im Paketmarkt wäre, wenn bei der Genehmigung der Entgelte der Deutschen Post für die Brief- und Paketzustellung nur die wettbewerbsanalogen Kosten angewendet würden. Der Deutschen Post ist es weiterhin möglich, über die Briefporti auch die Kosten zu decken, die ihr etwa durch ihre in der Verbundzustellung genutzten Elektrofahrzeuge entstehen. Gut ist in diesem Kontext nur, dass das geringe unternehmerische Risiko der Deutschen Post künftig durch einen Korrekturfaktor berücksichtigt werden soll.
- Potenziell wettbewerbsverzerrend auf dem Paketmarkt ist zudem, dass die Deutsche Post auch Kosten des Paketbereichs über die Briefporti nach Tragfähigkeit finanzieren kann. Die bisherige Beschränkung auf Kosten der Verbundzustellung soll entfallen. Die Briefporti könnten damit weiter deutlich steigen. Den Paketwettbewerbern der Deutschen Post ist eine solche Art der Quersubventionierung nicht möglich.
Als wie gravierend sich der zusätzliche bürokratische Aufwand für die Unternehmen erweist, bleibt noch zu prüfen. In Kürze wird der BIEK eine detailliertere Analyse des Entwurfs vorstellen.