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BPEX – Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. Dorotheenstraße 33 10117 Berlin, Germany http://www.bpex-ev.de
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Was muss ich beim Versand von Weihnachtspaketen beachten?

Tipps und Fristen für Verbraucherinnen und Verbraucher

(PresseBox) (Berlin, )
Noch zwölfmal schlafen, dann ist Weihnachten! Wer zu den Festtagen Geschenke und Weihnachtsnaschereien an seine Liebsten verschicken will, ist mit einem Paketdienst gut bedient. Die Unternehmen stellen die Sendungen schnell und zuverlässig zu. Aber auch die Versenderinnen und Versender können dazu beitragen, dass ihre Geschenke pünktlich und heil unter dem Weihnachtsbaum landen:
  • Da das Sendungsvolumen zur Weihnachtszeit besonders hoch ist, ist man auf der sicheren Seite, wenn man die Pakete einen bis zwei Tage früher als gewöhnlich losschickt. Pakete ohne Express-Option sollten je nach Paketdienstleister bis zum 19. bzw. 20. Dezember aufgegeben werden, um innerhalb von Deutschland bis Heiligabend zugestellt zu werden. Als Express-Sendung kann ein Paket teilweise auch noch am 22. Dezember aufgegeben werden. Standard-Sendungen haben zwar eine Regelaufzeit von 1-2 Werktagen innerhalb Deutschlands – aufgrund der hohen Paketmengen vor den Festtagen, eventuellen Schneestürmen oder Staus kann diese aber nicht immer eingehalten werden. Wer in der Vorweihnachtszeit ganz sicher gehen möchte, sollte sein Paket möglichst frühzeitig (bis Mitte Dezember) aufgeben oder eine Express-Option mit definiertem Zeitfenster wählen. Für den internationalen Versand von Paketen in EU-Länder liegt der Stichtag je nach Zielland und Paketdienstleister zwischen dem 11. und dem 19. Dezember. Zu den genauen Fristen kann man sich auf den Websites der Paketdienstleister informieren.
  • Die Zusteller behandeln die Sendungen mit größter Sorgfalt, trotzdem sollte auf eine stabile Verpackung geachtet werden, die das Gewicht und die Empfindlichkeit des Inhalts berücksichtigt. Zerbrechliche Geschenke, wie Schokoweihnachtsmänner oder Weihnachtsbaumschmuck, sollten mit Luftkissenmaterial eingewickelt werden. Ein Warnhinweis wie „Vorsicht zerbrechlich“ reicht leider nicht aus, da das Paket immer mit anderen, teils sehr schweren Paketen unterwegs ist.
  • Der Versandkarton sollte intakte und nutzbare Laschen und auch sonst keine Schäden haben. Bei gebrauchten Kartons sollten alle Aufkleber, schon vorhandene Barcodes und andere missverständliche Angaben entfernt werden. Die Adressen der Empfängerin oder des Empfängers und der Versenderin oder des Versenders sollten eindeutig auf dem Karton vermerkt sein. Kleine Pakete schützt ein größerer Umkarton; der Leerraum kann mit Zeitungspapier so ausgepolstert werden, dass der Inhalt nicht wackelt. Den Versandkarton bitte nicht mit Geschenkpapier, Schleifen oder Paketschnur schmücken, da sich diese in den automatischen Paketsortieranlagen verfangen können. Weitere Informationen zur Verpackung und Kennzeichnung finden sich auf den Websites der Paketdienstleister.
Mit einem gut verpackten und rechtzeitig abgeschickten Paket steht einer gelungenen Weihnachtsüberraschung nichts mehr im Wege. Der Bundesverband Paket und Expresslogistik und seine Mitglieder wünschen eine schöne Weihnachtszeit!

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BPEX – Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V.

Der 1982 gegründete Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) vertritt die Interessen der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) in Deutschland. Rund 4.000 Unternehmen sorgen für eine flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm, in der Stadt und auf dem Land. Die gesamte Branche realisiert in Deutschland derzeit jährliche Umsätze in Höhe von 26 Milliarden Euro, beschäftigt rund 258.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und befördert ca. 4,15 Milliarden Sendungen pro Jahr.

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