Die beschlossenen Änderungen bieten keine echte Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im Paketmarkt:
1. Die Genehmigungspraxis der Bundesnetzagentur, die die Briefportoerhöhungen der Deutschen Post in den Jahren 2015 und 2019 ermöglichte, wird nun nachträglich legalisiert. Sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Verwaltungsgericht Köln haben diese Praxis in ihren Urteilen als rechtswidrig eingestuft. Der Deutschen Post wird damit im regulierten Briefbereich mehr als das Dreifache der durchschnittlichen Eigenkapitalrendite der DAX-30-Unternehmen zugebilligt.
2. Die beabsichtigte Trennung der Märkte Brief und Paket wird leider nicht konsequent umgesetzt. Über die Verbundzustellung kann die Deutsche Post weiterhin Kosten im Paketbereich über die Briefporti abdecken. In der überwiegenden Mehrheit der Briefzustellbezirke stellt die Deutsche Post Briefe, Pakete und Päckchen im Verbund zu, was grundsätzlich sinnvoll ist. Dafür müssen aber die Kosten in den Bereichen Brief und Paket sauber getrennt werden, was die neue Regelung nicht erreicht.
3. Da die Paketdienstleister keine Vorleistungen der Deutschen Post in Anspruch nehmen, hat die Neuregelung des Themas Preis-Kosten-Schere für sie keine Bedeutung.
„Die Postgesetz-Änderungen sind zu unausgewogen zulasten des Wettbewerbs im Paketmarkt formuliert und stehen nicht mit den Zielsetzungen im Koalitionsvertrag im Einklang“, erklärt Marten Bosselmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik. Sie unterlaufen das Effizienzgebot des Postgesetzes und ebenso zentrale EU-rechtliche Vorgaben.
„Längst sichern alle Paketdienste gemeinsam die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Paketdienstleistungen – von der Hallig bis zur Alm, auf dem Land und in der Stadt. Sie investieren massiv in Zukunftsthemen“, so Marten Bosselmann. Dazu zählen gute Arbeitskräfte, die Optimierung der Arbeitsbedingungen, Digitalisierungsprozesse, alternative Antriebstechnologien, eine immer nachhaltigere und effizientere Stadtlogistik und vieles mehr. Diese notwendigen Investitionen sind nur möglich, wenn sie auf dem Markt refinanzierbar sind. „Die Voraussetzungen müssen daher für alle Marktbeteiligten gleich sein – zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Innovationskraft der Unternehmen. Umso unerlässlicher ist die angekündigte große Postgesetz-Novelle in der nächsten Legislaturperiode.“