Bei der von uns angebotenen Lösung wird ein Wärmeabnehmer in unmittelbarer Nähe der BGA in einem 20“ Container angeliefert. Der Container mit Inhalt und die Aufstellung sind unentgeltlich und die Inbetriebnahme ist derzeit noch anmelde- genehmigungsfrei. Die hierzu benötigte Standfläche entspricht einem 20“ Seecontainer und beträgt L=6,2m x B=2,6m x H=2,8m.
Es handelt sich beim eingesetzten Verfahren NICHT um das ORC-Verfahren. Der Wirkungsgrad bei dem isochoren Verfahren liegt mit seinen ca. 27% weit über dem des ORC-Verfahrens. Bei einer Übergabemenge von 200 bis 300kW thermischer Leistung je Modul wird die Wärme in 54kW-81kW elektrisch, je nach Übergabemenge, gewandelt.
Der Anlagenbesitzer stellt die Anbindung der Nachverstromung auf Seite der Heißwasseranlieferung und der unabhängigen Netzanbindung sicher. Es werden keine Dienstbarkeiten im Grundbuch für die Aufstellung der Nachverstromung ins Grundbuch eingetragen.
Durch den Einsatz der Nachverstromung kann der Biogasanlagenbesitzer jährlich ca. 70.000 bis 95.000 Euro (je nach Betriebsstunden und thermischer Leistung) dazu verdienen und die BGA wirtschaftlicher betreiben. Den zugehörigen Wärmeabnahmevertrag sowie weitere Infos gibt es bei uns und im Internet.
Mit einer Vorlauf- Lieferzeit von ca. 3-4 Monaten kann die Energieabnahmequelle direkt bei der Biogasanlage installiert werden.