Nachdem - ohne Veranlassung der Biofrontera AG - ein Finanzdienstleistungsunternehmen die Einbeziehung der Neuen Aktien bereits zum 11. April 2012 in den Freiverkehr der Börse Düsseldorf veranlasst hat, sieht sich die Biofrontera AG - entgegen ihrer ursprünglichen Planung - veranlasst, die Zulassung zum regulierten Markt für die Neuen Aktien nun unmittelbar herbeizuführen. Denn die gesonderte Notierung von Aktien der Biofrontera AG im Freiverkehr (DE000A1MMD83) hat aus Sicht der Biofrontera AG nicht gerechtfertigte Arbitragemöglichkeiten eröffnet und so zu Irritationen bei den Investoren geführt und in der Folge zu einer negativen Kursentwicklung beigetragen.
Der Vorstand der Biofrontera AG hat daher heute beschlossen, die Zulassung der Neuen Aktien zum Handel im regulierten geregelten Markt zu beantragen, wobei die Notierungsaufnahme unmittelbar nach der am 11. Mai 2012 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung in der ISIN DE0006046113 erfolgen soll.
Von der Zulassung unberührt bleibt die vertraglich vereinbarte zweijährige Halteverpflichtung eines Investors für 2.017.896 Neue Aktien (vgl. Ad-hoc Meldungen vom 2. und 23. März 2012).