In der Ad-hoc-Meldung vom 02. März 2012 hatte die Gesellschaft zudem mitgeteilt, dass sie mit einem Bezugsberechtigten eine Vereinbarung geschlossen hat, die eine vollständige Platzierung der Kapitalerhöhung zum Bezugspreis sicherstellen soll, unter der Bedingung, dass eine Mindestzuteilung von 2.017.896 Neuen Aktien zugunsten dieses Bezugsberechtigten erfolgt. Die Mindestzuteilung ist erfolgt.
Die Gesellschaft wird die Mittel aus der Kapitalerhöhung für die Weiterführung des Geschäftsbetriebs der Biofrontera-Gruppe verwenden, vor allem für die Vermarktung und den Vertrieb von Ameluz® (Entwicklungsname BF-200 ALA). Ameluz® wurde von der Europäischen Kommission im Dezember 2011 zur Vermarktung in der gesamten EU, Norwegen, Island und Liechtenstein zugelassen. Ameluz® ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel zur Behandlung der aktinischen Keratose durch die sogenannte Photodynamische Therapie. Bei solchen Therapien wird eine Lichtbehandlung mit einem Medikament, in diesem Fall Ameluz®, kombiniert. Klinische Zulassungsstudien haben die deutliche Überlegenheit von Ameluz® im Vergleich zu Wettbewerbern gezeigt. Des Weiteren sollen mit den eingeworbenen Mitteln die noch ausstehenden Wandelschuldverschreibungen von 2005/2012, ISIN: DE000A0E9649, vorzeitig zurückgezahlt werden.