Gegen die Einstufung der Behörde hat sich die Biofrontera in den letzten eineinhalb Jahren auf unterschiedlichen Wegen zur Wehr gesetzt. Zum einen hat sich die Gesellschaft direkt mit einer Verwaltungsbeschwerde an die Behörde gewandt und dort Einspruch erhoben. Daneben wurde juristisch gegen dieses Preisdekret vorgegangen und gegen das Vorgehen der Behörde vor einem spanischen Gericht Klage erhoben. Durch eine neue Gesetzgebung wurde nun die Klassifizierung der Wirkstoffe überarbeitet, so dass die falsche Einordnung von Ameluz® aufgehoben wurde und Ameluz® nunmehr wieder für den ursprünglichen Preis von 150 EUR im spanischen Markt verkauft werden kann. Biofrontera hat daraufhin die Klage zurückgezogen. Das Ergebnis wird sich positiv auf die internationale Preisstabilität von Ameluz® in der gesamten EU auswirken.
„Diese Einigung und die neue Einschätzung des spanischen Ministeriums sind wichtige Schritte für den weiteren Ausbau unseres Europageschäfts", kommentiert Finanzvorstand Ludwig Lutter den Wegfall des Preisdekrets. „Wir konnten diese Einschränkung im Markt zwar durch eine stetig wachsende Marktpräsenz teilweise kompensieren, jedoch war ein umsatzseitiges Wachstum kaum realisierbar. Nun sind wir zuversichtlich, dass wir an die Entwicklung aus den Jahren vor Corona werden anknüpfen können."
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