Die US-Patentanmeldung wurde am 22. Juni 2009 als Nationalisierung der weltweiten PCT-Anmeldung PCT/EP2007/011404 mit dem Prioritätsdatum vom 21. Dezember 2007 eingereicht. Da die Prüfung des Patents mehrere Jahre in Anspruch genommen hat, besteht die Möglichkeit, dass die Laufzeit des Patents vom USPTO angepasst wird, so dass sie über die ursprüngliche Laufzeit von 20 Jahren ab dem Prioritätsdatum der Stammanmeldung hinausgehen könnte.
Die gewährte Patentanmeldung beschreibt die Zusammensetzung, Herstellung und Verwendung einer neuartigen pharmazeutischen Formulierung auf Basis von Nanovesikeln. Im Einzelnen beansprucht das Patent die Kombination aus dem Wirkstoff 5-Aminolävulinsäure, der Nanoemulsion und definierten Hilfsstoffen, und ist somit geeignet, das Produkt Ameluz® in den USA zu schützen. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass sie ein optimiertes Eindringen von 5-Aminolävulinsäure (dem pharmazeutischen Wirkstoff in Ameluz®) in das Zielgewebe gewährleistet und gleichzeitig die Stabilität des Wirkstoffs und der Formulierung selbst verbessert.
"Biofrontera verfolgt eine breite Patentstrategie, um Ameluz® vor generischer Konkurrenz zu schützen. Die Erteilung des US-Patents ist ein weiteres, sehr wichtiges Puzzleteil im Markenschutz und zeigt erneut, dass die Biofrontera in ihrer Forschung und Entwicklung innovative Ansätze entwickelt hat, um diese in fortschrittliche Produkte umzuwandeln", erklärt Paul Böckmann, Vorstand bei der Biofrontera AG.
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